Anmelden | Mein Konto | Kasse | Warenkorb (0) 0,00 EUR



Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für Verbraucher im Sinn von § 13 BGB gelten ausschließlich die Abschnitte I. Allgemeines, II. Angebote und Vertragsschluss, III. Widerrufsrecht nach Art. 246, § 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB, IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang Ziffer 1 und 3, V. Lieferung, VI. Termine, VII. Eigentumsvorbehalt, VIII. Zahlungsbedingungen, X. Schadensersatz Ziffer 1 bis 4 und XI. Datenschutz unserer nachfolgenden AGB’s. Ansonsten kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.
Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen mit Ausnahme von III. Widerrufsrecht nach Art. 246, § 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB und IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang Ziffer 3.

I. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen PPE Stores GmbH, Am Bleichanger 46, 87600 Kaufbeuren (nachfolgend PPE Stores GmbH) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und Ähnliches sind nur verbindlich, wenn PPE Stores GmbH sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. PPE Stores GmbH widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.

II. Angebote und Vertragsschluss

1. Alle von PPE Stores GmbH in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen angegebenen, abgedruckten oder gespeicherten Angebote und Preisangaben sind stets unverbindlich und freibleibend.
2. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.
3. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch PPE Stores GmbH zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von PPE Stores GmbH durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Waren, durch Angebot der Ware zur Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen Leistung informiert.
4. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich PPE Stores GmbH vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung technisch zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.
5. Sollte PPE Stores GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei PPE Stores GmbH verfügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus von PPE Stores GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann PPE Stores GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird PPE Stores GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch PPE Stores GmbH oder den Kunden erstatten.

III.  Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

PPE Stores GmbH
Am Bleichanger 46
87600 Kaufbeuren

E-Mail: info@genxtreme.de
Fax: 08341/999004

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von PPE Stores GmbH in Kaufbeuren oder bei Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für PPE Stores GmbH tätig wird.
2. Bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an PPE Stores GmbH geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw- Lagerräumen von PPE Stores GmbH über.
3. Vorstehende Vorschriften gelten nicht beim Verbrauchsgüterkauf. Bei Verbrauchern im Sinn von § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowohl bei Abholung, als auch bei Versendung der Ware mit der Übergabe an den Verbraucher auf diesen über.

 

V. Lieferung

1. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von PPE Stores GmbH ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von PPE Stores GmbH. PPE Stores GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei PPE Stores GmbH ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.

VI. Termine

1. Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen regelmäßig nicht kürzer als 10 Werktage sein.
2. Für den Zeitraum, in dem PPE Stores GmbH auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend. Gleiches gilt, wenn PPE Stores GmbH an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages aufgrund von unvorhersehbaren Umständen gehindert ist, die weder PPE Stores GmbH noch ein Erfüllungsgehilfe von PPE Stores GmbH zu vertreten hat. Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks oder Aussperrungen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der Beeinflussungsmöglichkeit von PPE Stores GmbH. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird PPE Stores GmbH dem Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, stellt PPE Stores GmbH angefallene Mehrkosten in Rechnung.
3. Sollte PPE Stores GmbH in Verzug geraten, ihre Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbringen und steht dem Kunden ein Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadensersatz zu, so hat der Kunde dieses Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dem Entstehen des Wahlrechts gegenüber PPE Stores GmbH schriftlich auszuüben, andernfalls wird vermutet, dass PPE Stores GmbH zur weiteren Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus Leistungsstörungen geltend macht.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1. PPE Stores GmbH behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an PPE Stores GmbH abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an PPE Stores GmbH im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an PPE Stores GmbH abzuführen.
3. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.
4. Übersteigt der Wert der PPE Stores GmbH hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird PPE Stores GmbH insoweit auf Verlangen des Kunden nach Wahl von PPE Stores GmbH Sicherheiten freigeben.

VIII. Zahlungsbedingungen

1. Preisangaben von PPE Stores GmbH sind, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreis oder mit Mehrwertsteuer ausgewiesen, stets Nettopreise. Bei Nettopreisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweilig aktuellen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten, Spesen, Versand- und Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, ist PPE Stores GmbH berechtigt, diese entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von PPE Stores GmbH zu berechnen. PPE Stores GmbH übermittelt dem Kunden auf Wunsch die jeweils gültige Preisliste.
3. Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung, Verrechnungsscheck oder gegen Zahlung per Nachnahme, eine Auslieferung gegen Rechnung hingegen unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditprüfung. Rechnungen von PPE Stores GmbH sind nach 30 Tagen mit Zugang zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb dieses Zeitraums von 30 Tagen zu bezahlen.
4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichtungen in Verzug, ist PPE Stores GmbH berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann PPE Stores GmbH sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.
6. PPE Stores GmbH behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist PPE Stores GmbH berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.
7. Bei Zahlung auf Rechnung (Rechnungskauf über paymorrow) wird die bestellte Ware gemeinsam mit der Rechnung an den Kunden versandt bzw. ausgeliefert. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

IX. Mängelhaftung

1. PPE Stores GmbH gewährleistet, dass die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. dass sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von PPE Stores GmbH bzw. des Herstellers erwarten kann. PPE Stores GmbH haftet, soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, nicht für Mängel von gebrauchten Waren.
2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann der Kunde von PPE Stores GmbH Nacherfüllung verlangen. Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von PPE Stores GmbH durch Neulieferung oder Nachbesserung. Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung dann verlangen, falls ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung nicht zumutbar ist.
3. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt PPE Stores GmbH im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.
4. Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
5. Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: bei einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 10% des Verkaufspreises, 20% bei Nutzung von bis zu sechs Monaten, 30% bei Nutzung bis zwölf Monaten und 50% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten.
6. Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder wird PPE Stores GmbH bei Störungen tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Arbeits- und Outdoorbekleidung, deren Veränderungen durch den Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann PPE Stores GmbH den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
7. Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.

XI. Gewerbliche Verwendung der Waren

1. Die Produkte von PPE Stores GmbH sind speziell für Profis gemacht. Mit Ihrer Bestellung verpflichten Sie sich, daß Sie die Waren dieser Internetseite ausschließlich zur Verwendung in Ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen bzw. behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit ordern.
XII. Preise und Mindestbestellwert
1. Alle im Katalog und im Internet angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, außer es sind ausdrücklich ausgewiesene Bruttopreise. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 25,- (ohne MwSt.)Warenwert. Selbstverständlich sind Musteranforderungen hiervon ausgenommen.

 

XIII. Sonstiges

1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von PPE Stores GmbH schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PPE Stores GmbH zulässig.
2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen PPE Stores GmbH und dem Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
4. Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Kaufbeuren als vereinbart. PPE Stores GmbH ist jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Bestellers zu führen.

Home  » Über uns » AGB