Wer täglich in Sicherheitsschuhen arbeitet und gleichzeitig orthopädische Fußprobleme hat, braucht mehr als einen Standardschuh: Er braucht einen Schuh, der nach EN ISO 20345:2022 zertifiziert ist, bauartbedingt Spielraum für individuelle Zurichtung bietet und offiziell für diese Zurichtung freigegeben wurde. Welche Einlegesohle passt, welche Schuhweite sinnvoll ist und welcher Schuh für welchen Beruf geeignet ist – das klärt dieser Ratgeber auf Basis gesicherter Fachinformationen.
Warum Standard-Einlegesohlen in Sicherheitsschuhen oft nicht ausreichen
Sicherheitsschuhe tragen Beschäftigte im Schnitt sechs bis zehn Stunden täglich. In dieser Zeit wirken Körpergewicht, Untergrund und Schritthäufigkeit direkt auf Fußgewölbe, Fersenbereich und Vorfuß. Wer Hallux valgus, Spreizfuß, Plattfuß, Fersensporn oder diabetisches Fußsyndrom hat, spürt diese Belastung besonders schnell.
Die serienmäßige Einlegesohle eines Sicherheitsschuhs ist ein Kompromiss für den statistischen Durchschnittsfuß. Sie hält die EN ISO 20345:2022 ein, aber sie gleicht individuelle Fehlstellungen oder Druckstellen nicht aus. Genau hier setzt die orthopädische Zurichtung an.
Was „orthopädische Zurichtung" konkret bedeutet
Orthopädische Zurichtung bezeichnet den Eingriff durch einen zertifizierten Fachbetrieb – in der Regel ein orthopädischer Schuhmacher oder Orthopädie-Schuhtechnik-Betrieb – der den Schuh an die individuelle Fußmorphologie anpasst. Mögliche Maßnahmen sind:
- Individuelle Einlegesohlen (Weichbettung, Pelotten, Fersenpolster, Längsgewölbestütze)
- Anpassung der Schuhweite durch Strecken oder Schuhzurichtung
- Außen- oder Innenranderhöhung bei Fehlstellungen der Achse
- Ballenrollen oder Abrollhilfen bei eingeschränkter Sprunggelenksbeweglichkeit
Wichtig: Nicht jeder Sicherheitsschuh darf zugerichtet werden. Der Schuh muss für orthopädische Zurichtung freigegeben sein – das heißt, die Baumusterprüfung muss diese Möglichkeit explizit einschließen. Andernfalls erlischt die Zertifizierung nach EN ISO 20345:2022, und der Schuh verliert seine Schutzfunktion im rechtlichen Sinne.
Schuhweite: Welche Bezeichnungen gibt es, und was ist für wen sinnvoll?
Die meisten Menschen kennen nur Schuhgrößen in EU-Skala. In der Sicherheitsschuhbranche spielen Weiten eine ebenso große Rolle – besonders bei orthopädischem Anpassungsbedarf.
Gängige Weitenbezeichnungen im Sicherheitsschuh-Segment:
| Weite | Beschreibung | Typische Zielgruppe |
|---|---|---|
| Normal (z. B. G, F) | Standardleis | Fuß ohne besondere Anfälligkeiten |
| Weit (z. B. H, K) | Breiterer Vorfuß | Spreizfuß, Hallux valgus, Ödeme |
| Extra Weit (z. B. XL, 2E) | Sehr breiter Leisten | Stark geschwollene Füße, Prothesen, Verbände |
| Schmal | Enger Leisten | Schmale Füße mit Tendenz zu Druckstellen an der Außenkante |
Herstellerbezeichnungen variieren. ELTEN, Uvex und andere Hersteller nutzen eigene Weiten-Systeme; es lohnt sich, vor dem Kauf direkt in der Produktbeschreibung nachzuschauen, ob Weiteninformationen angegeben sind.
Wer braucht welche Weite?
Spreizfuß und Hallux valgus: Beide Erkrankungen verbreitern den Vorfuß. Sicherheitsschuhe in normaler Weite erzeugen Druck am Ballen. Weite H oder breiter, kombiniert mit einer Pelotteneinlage, die das Quergewölbe stützt, reduziert diesen Druck spürbar.
Plattfuß und Knickfuß: Hier ist die Längsgewölbestütze entscheidend, nicht primär die Weite. Dennoch: Ein zu enger Schuh verstärkt die Pronation, weil der Fuß nach innen ausweicht.
Fersensporn: Weichbettung im Fersenbereich oder eine Fersenpolster-Einlage verringert den Aufprall. Bei ausgeprägtem Fersensporn empfiehlt sich zudem ein Schuh mit dämpfender Laufsohle – das schließt Sicherheitsschuhe mit Energierückgabe oder PU/TPU-Sohlen ein.
Diabetisches Fußsyndrom: Druckstellen können hier zu offenen Wunden führen. Nahtfreie Innenausstattung, weiches Obermaterial und eine Maßeinlage aus druckverteilendem Material (z. B. Memory-Schaum mit Druckentlastungszonen) sind in diesem Fall unverzichtbar.
Normen und rechtliche Rahmenbedingungen
EN ISO 20345:2022 – die Basisnorm
Die EN ISO 20345:2022 definiert die Mindestanforderungen an Sicherheitsschuhe. Alle Sicherheitsschuhe, die auf dem EU-Markt vertrieben werden, müssen diese Norm erfüllen. Die Schutzklassen S1 bis S7 unterscheiden sich in Zusatzmerkmalen wie Durchtrittsicherung, Wasserdichtigkeit oder Antistatik.
Orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe müssen die Zertifizierung nach Zurichtung behalten. Das ist nur möglich, wenn der Hersteller den Schuh explizit für orthopädische Zurichtung freigegeben hat. Eine nachträgliche Zurichtung ohne diese Freigabe macht den Schuh zur gewöhnlichen Fußbekleidung – ohne Schutzfunktion.
DGUV Regel 112-191 – Zurichtung und Kostentragung
Die DGUV Regel 112-191 (Deutschland) regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber orthopädische Sicherheitsschuhe bereitstellen oder finanzieren muss. Grundsätzlich gilt: Benötigt ein Beschäftigter aufgrund seiner Fußanatomie oder einer Erkrankung orthopädisch angepasste PSA, trägt der Arbeitgeber die Kosten – orthopädische Maßschuhe eingeschlossen. Die Zurichtung muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.
In Österreich regelt das das ASchG in Verbindung mit der PSA-Verordnung (PSA-V); zuständige Stelle ist die AUVA. In der Schweiz gelten die VUV und die Trägerschaft der Suva und des EKAS.
Welcher Schuh passt zu welchem Beruf?
Pflege, Gesundheit und Klinik
Im Gesundheitsbereich stehen Beschäftigte oft auf hartem Betonuntergrund, bewegen sich viel und haben selten Zeit für lange Pausen. Hier empfehlen sich:
- Sicherheitsschuhe in Berufsschuh-Optik (unauffälliges Design) mit ESD-Zertifizierung (Schutz vor elektrostatischer Entladung, wichtig bei medizinischen Geräten)
- Weiche Polsterung im Schaft
- Herausnehmbare Einlegesohle – das ist die Grundvoraussetzung, damit eine orthopädische Einlage überhaupt passt
- Schutzklasse S1 oder S1P reicht in vielen klinischen Bereichen; S3 bei Arbeiten im Außenbereich oder Logistik
ESD (Electrostatic Discharge): Bezeichnet den kontrollierten Ableitungswiderstand für elektrostatische Ladungen gemäß EN ISO 20345. Relevant überall dort, wo elektroempfindliche Bauteile oder medizinische Geräte in Reichweite sind.
Handwerk, Bau und Industrie
Auf Baustellen sind Untergrund und Belastungen deutlich härher. Schutzklasse S3 (mit Durchtrittsicherung und Wasserdichtigkeit) ist hier häufig die Anforderung. Für orthopädische Anpassung bedeutet das:
- Schuh mit genug Innenvolumen für eine Maßeinlage
- Freigabe zur orthopädischen Zurichtung vom Hersteller prüfen
- Verstärkte Schaftkonstruktion bei Knöchelproblemen – ein hoher Schaft stabilisiert, ersetzt aber keine medizinische Behandlung
- Energierückgabe-Sohlen (z. B. PU-Doppeldichte) für lange Schichten
Logistik und Lagerhaltung
Gabelstaplerfahrer und Lagermitarbeiter wechseln oft zwischen Stehen und Gehen. Hallux- und Spreizfußprobleme sind in dieser Berufsgruppe verbreitet. Geeignet sind:
- Niedrige oder halbhohe Sicherheitsschuhe mit breitem Vorfußbereich
- Antistatische Ausrüstung (ESD), sofern elektrisch empfindliche Waren bewegt werden
- Herausnehmbare Serieneinlage als Voraussetzung für individuelle Einlage
- Schutzklasse S1P oder S3 je nach Gefährdungsbeurteilung
Praktische Tipps zur Auswahl und Nutzung
- Professionelle Fußvermessung vor dem Kauf: Fußlänge, -breite und Gewölbetyp bestimmen gemeinsam den richtigen Schuh. Online-Größenberater können erste Orientierung geben, ersetzen aber bei komplexem Fußbild keine Fachberatung.
- Eintrageliste beim Hersteller prüfen: Nur Schuhe, die in der Eintrageliste des Herstellers als für orthopädische Zurichtung freigegeben aufgeführt sind, dürfen zugerichtet werden.
- Eingewöhnungszeit einplanen: Neue Einlegesohlen brauchen Eingewöhnungszeit – in der Regel ein bis zwei Wochen, in denen Muskulatur und Sehnen die neue Belastungsverteilung adaptieren.
- Regelmäßiger Sohlen-Check: Einlegesohlen aus weichem Material verlieren ihre Stützfunktion nach einigen Monaten. Richtwert für Austausch: etwa alle 6–12 Monate, abhängig von Schichtlänge und Körpergewicht.
- Nie zwei Einlegesohlen übereinander: Eine individuelle Einlage ersetzt die Serieneinlage – sie kommt nicht zusätzlich obendrauf. Sonst sitzt der Fuß zu hoch und verliert Halt im Schuh.
FAQ
Darf ich eine orthopädische Einlegesohle einfach selbst in den Sicherheitsschuh legen?
Orthopädische Einlegesohlen dürfen grundsätzlich in Sicherheitsschuhe eingelegt werden, sofern der Hersteller den Schuh dafür freigegeben hat. Die Serieneinlage wird dabei entnommen und durch die individuelle Einlage ersetzt. Wichtig: Die Zurichtung selbst – also Anpassungen am Schuh oder spezielle Einlagen mit Aufbauten – muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb für Orthopädie-Schuhtechnik erfolgen. Nur so bleibt die Zertifizierung nach EN ISO 20345:2022 erhalten.
Wer übernimmt die Kosten für orthopädische Sicherheitsschuhe?
Benötigt ein Beschäftigter aufgrund seiner Fußanatomie orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe als Persönliche Schutzausrüstung (PSA), ist der Arbeitgeber kostenpflichtig. In Deutschland regelt das die DGUV Regel 112-191; in Österreich das ASchG mit PSA-V (Träger: AUVA), in der Schweiz die VUV (Träger: Suva/EKAS). Bei privat motivierter Anpassung (z. B. reiner Komfortwunsch ohne medizinische Indikation) gilt das nicht.
Verliert ein Sicherheitsschuh seine Zertifizierung nach der orthopädischen Zurichtung?
Das hängt davon ab, ob der Hersteller die Zurichtung in der Baumusterprüfung eingeschlossen hat. Schuhe, die explizit für orthopädische Zurichtung freigegeben sind, behalten ihre Zertifizierung nach EN ISO 20345:2022 – vorausgesetzt, die Zurichtung erfolgt durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Bei Schuhen ohne diese Freigabe erlischt die Schutzfunktion nach dem Eingriff. Der Schuh gilt dann nicht mehr als PSA.
Welche Schutzklasse brauche ich, wenn ich orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe benötige?
Die Schutzklasse (S1, S1P, S2, S3 usw.) richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes – nicht nach dem orthopädischen Bedarf. Orthopädische Anpassung und Schutzklasse sind unabhängige Anforderungen. Ein Bauarbeiter mit Spreizfuß braucht möglicherweise S3 mit individueller Einlage; ein Klinikbeschäftigter mit Fersensporn kommt mit S1 und Weichbettung aus.
Ab welcher Fußproblematik sollte ich einen zertifizierten Orthopädie-Schuhmacher aufsuchen?
Bei Druckstellen, anhaltenden Schmerzen im Fuß, Sprunggelenk oder Knie, Hallux valgus, Fersensporn oder diabetischem Fußsyndrom ist eine Fachberatung durch einen Orthopädie-Schuhtechniker sinnvoll – möglichst in Kombination mit einer ärztlichen Diagnose. Handelsübliche Komfort-Einlegesohlen können leichte Beschwerden mindern; bei strukturellen Fehlstellungen oder medizinischer Indikation reichen sie nicht aus.
Glossar
EN ISO 20345:2022
Die internationale Norm für Sicherheitsschuhe auf dem EU-Markt. Sie legt Mindestanforderungen an Zehenkappe, Sohle, Obermaterial und zusätzliche Schutzmerkmale fest. Die Schutzklassen S1 bis S7 unterscheiden sich in Merkmalen wie Durchtrittsicherung (P), Wasserdichtigkeit (WR) oder Metatarsalschutz (M). Orthopädisch zugerichtete Schuhe müssen diese Zertifizierung behalten – das setzt eine Freigabe durch den Hersteller voraus.
DGUV Regel 112-191
Das verbindliche Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für den Einsatz von Fußschutz als PSA. Es löst die frühere BGR 191 ab und regelt unter anderem, wann der Arbeitgeber orthopädische Maßschuhe bereitstellen muss, welche Anforderungen an Auswahlverfahren und Tragepflicht gelten und wie Reinigung und Instandhaltung organisiert werden sollen.
Baumusterprüfung
Die Baumusterprüfung ist das Zertifizierungsverfahren, in dem eine notifizierte Stelle (z. B. ein akkreditiertes Prüflabor) den Schuh auf Normkonformität testet. Erst wenn die Baumusterprüfung die Möglichkeit orthopädischer Zurichtung einschließt, darf der Schuh durch einen Fachbetrieb angepasst werden, ohne seine PSA-Zertifizierung zu verlieren.
TL;DR
- Orthopädische Sicherheitsschuhe müssen für individuelle Zurichtung freigegeben sein – andernfalls erlischt die Zertifizierung nach EN ISO 20345:2022.
- Die Schuhweite ist entscheidend: Spreizfuß und Hallux valgus brauchen breite Leisten; Plattfuß braucht eine Längsgewölbestütze.
- Zurichtungen dürfen nur durch zertifizierte Orthopädie-Schuhtechnik-Betriebe erfolgen – kein Do-it-yourself bei medizinischer Indikation.
- Kosten trägt der Arbeitgeber, wenn orthopädisch angepasste Schuhe als PSA erforderlich sind (DGUV Regel 112-191 / ASchG+PSA-V / VUV).
- Schutzklasse und orthopädischer Bedarf sind unabhängig: Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt die Klasse, die Diagnose bestimmt die Zurichtung.
Nächster Schritt
Wer Sicherheitsschuhe mit ausreichend Innenvolumen für eine individuelle Einlage sucht, findet eine gefilterte Auswahl in der Sicherheitsschuhe-Kategorie auf genxtreme.de. Für spezifische Einsatzbereiche – etwa Klinik, Bau oder Logistik – gibt der Ratgeber zu Sicherheitsschuhen nach Schutzklasse auf genxtreme.de konkrete Empfehlungen nach Berufsfeld und Norm.
Verfasst von Michael Korinek, Sales Management — Aktualisiert am: 8. Oktober 2026
Quellen:
- EN ISO 20345:2022 – Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe (ISO 20345:2021) — iso.org
- DGUV Regel 112-191 – Benutzung von Fuß- und Knieschutz — dguv.de
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Informationen zu PSA — baua.de
